Am 4. April, 12 Uhr, endet die Frist zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel, zur Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Gollwitz und Wust sowie zur Wahl der Ortsvorsteher in den Ortsteilen Klein Kreutz/Saaringen, Schmerzke, Göttin, Mahlenzien, Kirchmöser und Plaue. Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbende, die nicht von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, müssen die Auslegung der Unterstützungsunterschriftenliste in der Wahlbehörde beim Wahlleiter beantragen. Die Unterstützungsunterschriften können dann bis zum 3. April 2024, 16:00 Uhr, in der Wahlbehörde geleistet werden.